Leserbriefe
Ich gebe dem Taunerhaus nun doch eine Chance!
Man kann mich mit recht Fragen: «Woher dieser Sinneswandel?» Die Entscheidungsgrundlagen haben sich verändert. Im März 07 standen die Varianten «Abbruch», «Ruine», «Denkmal», «Sanierung» und «Ersatzneubau» zur Auswahl. Die Kosten wurden mit 60'000 Franken (Abbruch) bis 780'000 Franken (Sanierung) veranschlagt. Ein konkretes Nutzungskonzept und eine Trägerschaft waren nicht vorhanden.
Heute gibt es in Form der Stiftung für Baselbieter Baukultur einen Partner, der auf eigene Rechnung die Sanierung übernimmt und für die Nutzung verantwortlich zeichnet. Auf der Basis dieser neuen Entscheidungsgrundlage gebe ich dem Projekt eine Chance und meine Stimme! Das ist für den Steuerzahler im schlechtesten Fall kostenneutral, dies im Vergleich zur anstehenden Abstimmung und den Abbruchkosten. Argumente wie eine Garagenzufahrt mit Rampe würden dadurch verunmöglicht und es brauche darum einen teuren Autolift, lasse ich nicht gelten. Es gibt eben kreativere und weniger kreative Planer. Ausserdem ist das Sache eines allfälligen Investors und nicht der Gemeinde bzw. des Steuerzahlers!
E. Walser, Je mehr ich Ihre Non-Sense-Kommentare lese, je mehr merke ich, dass Sie über das Taunerhaus, seine Vorgeschichte und seine Zukunft gar keine Ahnung haben. Sofern Sie nicht sachlich werden können, sollten Sie sich überlegen, ob Sie mit Ihren Sticheleien und Falschaussagen nicht endlich aufhören sollten.
Herr Stehlin, wenn ich Ihnen eine meiner Baulandparzellen im Baurecht überlasse, dann liegt das Risiko bei Ihnen, was und wie Sie um/bauen. Ich gebe Ihnen sicher keine Defizitgarantie. Und genau so verhält es sich zwischen der Gemeinde und der Stiftung. Haben Sie noch einen anderen begrabenen Hund, den ich ausbuddeln darf?
TAUNERHAUS hin oder her, wenn das OK Taunerhaus öffentlich eine Defizitgarantie vorlegt, dann wäre man wenigstens sicher, dass dieser Mini-Ballenberg die Steuerzahler nichts kostet. Doch ich befürchte, da liegt der Hund begraben. So halt ein Nein.
Es ist doch immer erstaunlich, wie Politiker sich drehen wie der Wind bläst! Aber die Argumentation ist mehr als fragwürdig. Bis heute wird von CHF 60'000 für Abbruch und ursprünglich von CHF 780'000 Sanierungskosten gesprochen. Vermutlich waren diese «Planer» bei den Berechnungen zuwenig kreativ. Die Stiftung will nun aber eine Bruchbude für lediglich CHF 470'000 (+ CHF 60'000) sanieren. Ein konkretes Nutzungskonzept hat die Stiftung bis heute nicht vorgelegt! Je nach Nutzung verändern sich die Sanierungskosten erheblich, da muss ich nicht mal Baufachmann/-frau sein. So realitätsfremd können wirklich nur Politiker sein.
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E. Zurfluh
29.05.09 : 17:02 Uhr
Ich habe selten so einen substanziell unsachlichen Kommentar gelesen wie von J. Bellwald. Das Votum von E. Walser stimmt in jedem Punkt. Die Zahlen sind nicht aus den Fingern gezogen und können überall nachgelesen werden. Das die Politiker einmal so und einmal wieder anders entscheiden ist auch nichts Neues.
Auch in Bezug auf den Kommentar von M. Stehlin scheint J. Bellwald in einer anderen Welt zu leben. Wenn der Baurechtsnutzer (Stiftung) in Konkurs geht, dann möchte ich doch sehen, wer schlussendlich die Kosten trägt (wohl Gemeinde resp. Steuerzahler). Lediglich das Wort Defizitgarantie war von M. Stehlin unglücklich gewählt. Also, J. Bellwald, buddeln Sie mal schön, aber bitte vor Ihrer eigenen Haustüre.