Leserbriefe
Fragwürdiges Verhalten gewisser Gemeinderäte
Vor einigen Jahren hat sich einer unserer Landesväter öffentlich gegen einen vom Gesamtbundesrat gemeinsam gefassten Entscheid gestellt. Die Entrüstung im Land war gross. Welch eine Ignoranz gegenüber seinen Kollegen und dem Rat, welch eine Missachtung unserer Konkordanz, unerhört!
Aber sind die Verhältnisse in Reinach nicht ähnlich? Einwohnerräte initiieren ein Referendum gegen einen Beschluss des eigenen Rates. Es riecht zwar nach Sturheit, wenn Mitglieder den Mehrheitsbeschluss des eigenen Rates nicht akzeptieren. Aber aus rechtlicher Sicht ist dagegen nichts zu sagen. Jeder Bürger kann das Referendum gegen Entscheide der Legislative ergreifen.
Aber wie steht es um die Einhaltung der Gewaltentrennung, wenn sich Mitglieder der Exekutive (Gemeindrat) im Referendumskomitee aktiv gegen einen Entscheid der Legislative (Einwohnerrat) engagieren? Das ist nach meinem Politverständnis zumindest fragwürdig. Bei der letzten kommunalen Abstimmung zur Freizeitanlage Rainenweg war Ähnliches zu beobachten. Das Resultat: wir stehen mit leeren Händen da.
Stimmen Sie deshalb für den Erhalt des Taunerhauses, damit unsere Geschichte erhalten und lebendig bleibt, auch wenn einige Gemeinderäte anderer Meinung sind. Erst recht, wenn sich das Ganze ohne den Einsatz zusätzlicher Steuergelder finanzieren lässt.
Nun meldet sich auch noch der CVP-Gemeinderat Küng zu Wort und ist tatsächlich überzeugt, dass sein Verhalten «kollegial» ist. Und auch sonst schreibt er nichts Neues. Warum soll ein Wiedererwägungsantrag gestellt werden? Zeigen Sie doch dem Volk mal auf, wann der Abbruch bestimmt wurde.
Ich freue mich, dass Sie «unser ehrwürdiges Restaurant Schluüssel» erwähnen. Vertiefen Sie sich mit der Materie und Sie werden plötzlich lesen können, dass genau dieses Restaurant nur knapp dem Abriss entkommen ist. Aber davon wollt ihr ja nichts wissen.
Einige Vertreter von SVP und CVP zweifeln regelmässig die Entscheide des Einwohnerrates an. Wollen sie nicht lieber die Gemeindeversammlung einführen? Da könnte gespart werden. «Dieser Willensäusserung am 21. Juni werden wir uns alle im Gemeinderat bestimmt beuge»". Wollen Sie dafür noch gelobt werden? Erwarten Sie ein Schulterklopfen? So nicht, bitte!
Werter Herr Küng,
Wahrscheinlich ist es ja wirklich ein altes, schützenswertes Gebäude, dieses Taunerhaus. Wahrscheinlich hat es auch schon turbulentere Zeiten überlebt und wahrscheinlich – so hoffe ich – wird es auch die Abbruchwut überleben. Wenn ich die Empfehlung des Gemeinderates befolgen soll (siehe Kommentar Ihres GR-Kollegen Urs Hintermann auf seiner Homepage), dann müsste ich eindeutig 4 mal JA einlegen.
Grundsätzlich erwarte ich aber von einem GR-Mitglied bei solchen Vorlagen nach Aussen eine Haltung entsprechend dem Gesamtgemeinderat. Was Sie als Privatperson tun, ist ihre Sache – hier sind Sie eine öffentliche Person und Mitglied des GR. Wenn Sie die so genannte JA-Propaganda erschlägt – ein Tipp: schauen Sie, dass das Referendumskomitee aktiver wird (Sie sind ja mit dabei).
Ich vermisse von Seiten der Kontras das ultimative Engagement. Sind die Argumente ausgegangen? Hat man kapituliert? Oder vielleicht überzeugt der Auftritt am heutigen Podiumsgespräch? Ich bleibe skeptisch. A propos Propaganda: Die Definition auf Wikipedia ist ganz interessant zu lesen. Nachfolgend ein kurzer Ausschnitt: «.... Propaganda im modernen Sinne ist eine zur Beeinflussung, Manipulation und Herrschaftssicherung eingesetzte Technik. (...)».
Dieser kurze Ausschnitt erinnert mich eher an eine andere Partei. Beim Pro-Komitee kommt mir eher das Wort Engagement in den Sinn.
Mit freundlichen Grüssen
Fabian Werren (Reinachblog.ch)
Taunerhaus und Kollegialitätsprinzip: Im Einwohnerrat wurde eine Interpellation eingereicht, die erst nach der Abstimmung am 21. Juni 2009 vom Gemeinderat beantwortet wird. Die Interpellantin geht davon aus, dass der Gemeinderat in seiner Funktion als ausführende Behörde die Beschlüsse des Einwohnerrates als gesetzgebende Behörde respektieren, ausführen und in der Öffentlichkeit vertreten sollte. Das ist eine gute, aber leider unvollständige Definition. Jeder Einwohnerratsbeschluss unterliegt nämlich einer Referendumsfrist, bevor er rechtskräftig wird. Warum unsere 4 Kollegen im Gemeinderat unseren klaren Entscheid und Antrag zum Abbruch des Taunerhauses vor dem Resultat der Referendumsabstimmung verleugnen, weiss ich nicht.
Es gab nie einen offiziellen Wiedererwägungsantrag mit neuen Fakten, ausser dem Entscheid des Einwohnerrates. Das «älteste Haus» in Reinach ist mit Sicherheit nicht die verkommene Ruine, sondern wahrscheinlich unser ehrwürdiges Restaurant Schlüssel. Im Dreissigjährigen Krieg (1618 – 1648) wurde Reinach nämlich abgebrannt und nur gerade vier oder fünf Häuser haben diese Feuersbrunst überstanden.
Die Ruine an der Brunngasse ist ein Haus eines Tauners unter vielen in Reinach. An der Alten Ettingerstrasse gibt es auch heute noch einige gut und ausgezeichnet erhaltene altehrwürdige Taunerhäuser. Das Referendum kann und soll ergriffen werden, wenn Zweifel bestehen, ob der Rat auch wirklich die Volksinteressen vertritt.
Nur mit einem Referendum kann der Volkswille direkt abgefragt werden. Dieser Willensäusserung am 21. Juni 2009 werden wir uns alle im Gemeinderat bestimmt beugen. Ich werde 3 Mal Nein stimmen, obwohl mich die Ja-Propaganda fast erschlägt.
Wetter:
Reinach 20°

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E. Walser
03.06.09 : 07:01 Uhr
Bravo, jetzt ist das Kindergarten-Zeitalter ausgebrochen, hoch lebe die Stammtischmentalität! Weshalb kann nicht einfach akzeptiert werden, dass es Bürger gibt, welche gegen und welche für einen Abriss sind? So einfach ist das doch! Stattdessen wird mit agressiven und teilweise beleidigenden Voten argumentiert ohne substanzielle Hintergründe.
J. Bellwald und F. Werren kann ich nur raten, sich mal mit der Gemeindeordnung, den Gesetzen auf kantonaler und eidg. Ebene auseinanderzusetzen. Dann wird so ziemlich schnell klar, wie es mit dem Zeitablauf von Beschlüssen des Gemeinderates, Einwohnerrates und einem Referendum läuft. Dann erübrigen sich nämlich die gehässigten Worten über das Kollegialprinzip.